Inkarnationen des Buddha müssen Antrag stellen
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Pressemeldung von:
Livenet
In China benötigen neue Inkarnationen des Buddha künftig die Genehmigung
der kommunistischen Regierung. Je nach ihrem öffentlichen Ansehen oder Einfluss haben alle "lebenden Buddhas" vom 1. September an einen entsprechenden Antrag bei den zuständigen Provinz- oder Staatsbehörden zu stellen. Die politische Führung in Peking gebe auf ihren Internetseiten als Zweck der neuen Regelung an, "Ordnung im tibetanischen Buddhismus zu wahren und eine harmonische Gesellschaft zu schaffen", meldete der katholische Pressedienst "Asianews". Im Hintergrund der
Prüf-Verordnung steht der Streit um den Einfluss des Dalai Lama auf das chinesisch besetzte Tibet. 1995 hatte das im Exil lebende Oberhaupt des tibetanischen Buddhismus den sechsjährigen Gedhun Choekyi Nyima als die 11. Reinkarnation des Pantschen-Lama anerkannt, worauf die chinesische Regierung den Jungen mitsamt seiner Familie entführen liess und wenige Monate später ihrerseits Gyaincain Norbu zum Träger dieses Titels ausrief. Der Pantschen-Lama ist eine zentrale religiöse Autorität im tibetanischen Buddhismus und spielt eine Rolle bei der Anerkennung des neuen Dalai Lama.
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