EU Führerschein und die 3. Führerscheinrichtinie und kein Ende
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Pressemeldung von:
Norbert Sohrweide
Teilbereiche der dritten EU-Führerschein-
Richtlinie sind am19. Januar 2007 in Kraft getreten. Wer seinen Führerschein verloren hatte, weil er mit Alkohol im Blut oder zu schnell unterwegs war, muss nach der Sperrfrist meist zum so genannten Idiotentest, um seine Fahrerlaubnis zurück zu bekommen. Die MPU zu bestehen ist nicht einfach und zum anderen nicht billig. Viele gehen deshalb ins europäische Ausland, um dort ohne MPU den EU Führerschein zu erwerben. Dem soll nun durch eine neue Führerscheinrichtlinie ein Riegel vorgeschoben werden. Doch
dies kann noch einige Jahre dauern denn: Es liegt nun an den einzelnen EU-Ländern wann die 3.Richtlinie im vollem Umfang umgesetzt wird. Die Führerscheinrichtlinie muss in Ihrer Gesamtheit bis 2013 von allen EU-Ländern umgesetzt werden.
In Artikel 18 der 3.Richtlinie ist zu erlesen wann welche Teile der Richtlinie Inkrafttreten. Bitte lesen Sie hierzu den nachfolgenden Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_403/l_40320061230de00180060.pdf Ferner besagt die 3.Führerscheinrichtlinie:Eine Fahrerlaubnis welche vor dem 19 Januar 20013 erteilt wurde darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. Mit freundlichen Grüßen Nrbert Sohrweide http://www.europa-fahrerlaubnis.com
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