Bundesrat Schmid lehnt Initiative „Minarett-Verbot“ ab - Ein Verbot von Minaretten in der Schweiz gehört nicht in die Bundesverfassung. Mit diesen Worten lehnt SVP-Bundesrat Samuel Schmid die unter anderem von seiner eigenen Parteibasis lancierte Volksinitiative für eine Minarett-Verbot ab. Wenn dieses Verbot eine "religiöse Vorschrift" sein soll, dann gerate die Schweiz in Konflikt mit der in der Bundesverfassung verankerten Religionsfreiheit, sagte Schmid in einem Interview. Probleme würden mit einer derartigen Initiative jedenfalls nicht gelöst. „Verbote nicht das richtige Mittel“ Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass in einer globalisierten Welt "wir in einigen Jahren mit weiteren Religionen konfrontiert" sein werden.
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Bundesrat Schmid lehnt Initiative „Minarett-Verbot“ ab

2007/05/16 09:50

Pressemeldung von:
Kipa/Livenet
Ein Verbot von Minaretten in der Schweiz
gehört nicht in die Bundesverfassung. Mit diesen Worten lehnt SVP-Bundesrat Samuel Schmid die unter anderem von seiner eigenen Parteibasis lancierte Volksinitiative für eine Minarett-Verbot ab.

Wenn dieses Verbot eine "religiöse Vorschrift" sein soll, dann gerate die Schweiz in Konflikt mit der in der Bundesverfassung verankerten Religionsfreiheit, sagte Schmid in einem Interview. Probleme würden mit einer derartigen Initiative jedenfalls nicht gelöst.

„Verbote nicht das richtige Mittel“
Der Bundesrat gibt
Bundesrat Schmid lehnt Initiative „Minarett-Verbot“ ab
Bundesrat Samuel Schmid
zu bedenken, dass in einer globalisierten Welt "wir in einigen Jahren mit weiteren Religionen konfrontiert" sein werden. Soll dieser Entwicklung mit Verboten entgegengetreten werden? Verbote seien nicht der richtige Weg für die Schweiz, die bereits zahlreiche verschiedene Minderheiten zählt.

Die Initiative sei sicher Ausdruck einer "gewissen Sorge" im Schweizervolk. Der Islam sei aber genauso achtenswert wie das Christentum und andere Religionen. In der Schweiz herrsche Glaubens- und Gewissensfreiheit. Religion in rechtsfreien Räumen könne aber nicht geduldet werden. In den Bereich rechtsfreier Raum gehörten etwa Zwangsheirat, Ehrenmord und Selbstjustiz.



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