Asylgesuche von Papierlosen im Zweifel prüfen - Das Bundesverwaltungsgericht, das Rekurse gegen Entscheide der Behörden behandelt, ist der Ansicht, dass nur klare Fälle von offenkundig unbegründeten Asylgesuchen im Schnellverfahren geprüft werden dürfen. Damit sei der falschen Praxis des Bundesamtes für Migration ein Riegel geschoben, freut sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe. Im Zweifelsfall muss auf ein Asylgesuch von Papierlosen eingetreten werden. Das geht aus einem am 1. August, auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts publizierten Entscheid hervor.
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