Asylgesuche von Papierlosen im Zweifel prüfen - Das Bundesverwaltungsgericht, das Rekurse gegen Entscheide der Behörden behandelt, ist der Ansicht, dass nur klare Fälle von offenkundig unbegründeten Asylgesuchen im Schnellverfahren geprüft werden dürfen. Damit sei der falschen Praxis des Bundesamtes für Migration ein Riegel geschoben, freut sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe. Im Zweifelsfall muss auf ein Asylgesuch von Papierlosen eingetreten werden. Das geht aus einem am 1. August, auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts publizierten Entscheid hervor.
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Asylgesuche von Papierlosen im Zweifel prüfen

2007/08/08 09:42

Pressemeldung von:
Livenet
Das Bundesverwaltungsgericht, das Rekurse
gegen Entscheide der Behörden behandelt, ist der Ansicht, dass nur klare Fälle von offenkundig unbegründeten Asylgesuchen im Schnellverfahren geprüft werden dürfen. Damit sei der falschen Praxis des Bundesamtes für Migration ein Riegel geschoben, freut sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe.

Im Zweifelsfall muss auf ein Asylgesuch von Papierlosen eingetreten werden. Das geht aus einem am 1. August, auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts publizierten Entscheid hervor. Dadurch sieht die Schweizerische
Asylgesuche von Papierlosen im Zweifel prüfen
Flüchtlingshilfe (SFH) ihre Kritik an der Praxis des Bundesamtes für Migration (BFM) bestätigt. Der Umgang mit papierlosen Asylsuchenden war eine der am heftigsten umstrittenen Verschärfungen des neuen Asylgesetzes, schreibt die SFH. Seit dem 1. Januar 2007 wird grundsätzlich auf ein Asylgesuch nicht mehr eingetreten, wenn Asylsuchende nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Gesuchsstellung Reise- oder Identitätspapiere abgeben.

Zu hohe Hürden
Der Entscheid des Gerichts präzisiert, dass nur offensichtlich klare Fälle von Papierlosen im Nichteintretensverfahren geprüft werden dürfen. Sobald sich rechtliche oder sachliche Fragen stellten, müsse auf ein Asylgesuch eingetreten werden, so die Richter.
"Mangels Botschaft des Bundesrates stützt sich das Gericht im Wesentlichen auf die Versprechen des Bundesrates im Abstimmungsbüchlein und die auslegungsbedürftigen Aussagen des Justizministers im Rahmen der parlamentarischen Debatte", heisst es im Communiqué der Flüchtlingshilfe weiter. Das Urteil bestätige die Kritik der SFH, dass das BFM in der Praxis "oft zu hohe Hürden" für das Eintreten auf Gesuche stelle.



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