Apothekenrecht - Kostenfreies Rechtslexikon
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Pressemeldung von:
juravendis Rechtsanwälte
"Apothekenrecht" ist der Oberbegriff für diejenigen Rechtsnormen, die den Betrieb von Apotheken regeln. Der Übergang zum Pharmarecht (Arzneimittelrecht) ist fließend. Das Apothekenrecht ist - wie auch das Pharmarecht - in besonderem Maße vom Zusammenspiel aus Gesundheitsrecht und Gesundheitspolitik geprägt.
Der deutsche Gesetzgeber weist dem Apotheker die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zu, eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dem entgegenlaufend sind allerdings in jüngerer Zeit starke Tendenzen, dieses
klassische Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" aufzubrechen und den Apothekenmarkt insbesondere für Kapitalgesellschaften und unbeschränkte Filialisierung zu öffnen.
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