Was hat der Schlips in den AGB verloren? - Salzwedel im April 2008 - Rein gar nichts, richtig (jedenfalls nicht, wenn Sie gewerblich tätig sind und keine Schlipse verkaufen). Durch ein maschinelles Übersetzungstool hat es in diesem Fall der Schlips in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschafft. Der "Schlips" heißt im Englischen "tie", "tie" bedeutet jedoch auch "Bindung", welche schon eher in die AGB gehört. Und genau diese Situation macht auf ein typisches Problem maschineller Übersetzungstools aufmerksam: der Kontext, also der Sinnzusammenhang, wird bei der Übersetzung selten berücksichtigt. Und das ist nur ein Beispiel! Ein Grund mehr sich bei anstehenden Übersetzungen für einen professionellen Übersetzer zu entscheiden, denn der kennt sich mit so etwas aus.
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