Krankenpflegerin bringt HILFSWERK vor das Arbeitsgericht
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Pressemeldung von:
DER GLÖCKEL
Fast ein Jahr kämpfte die ehemalige Dienstnehmerin der ÖVP-nahen Sozialeinrichtung dafür, ihren vormaligen Arbeitgeber, das NÖ HILFSWERK, vor das Arbeits- & Sozialgericht bringen zu können. Jetzt kommt es endlich zu der Tagsatzung am Landesgericht Korneuburg (GZ: 34 Cga 119/07t). Im Zuge der Recherchen vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL:"Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals - Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich stieß der verantwortliche Journalist, Walter Egon GLÖCKEL, auf den Umstand, daß dem mobilen Pflegepersonal der über 7600 Dienstnehmer umfassenden
Vereinigung offensichtlich Lohnzahlungen vorenthalten wurden.
Laut Angaben von Rechtsexperten, darunter auch der NÖ ARBEITERKAMMER ist die durch Anwendung von sogenannten Auslastungsquoten reduzierte Arbeitszeit, rechtswidrig. Dem "Konzern" HILFSWERK gegenüber wurde nunmehr von der Geschädigten eine Forderung von über 5.700.- Euro gestellt. Vorerst lehnte die Geschäftsleitung vom NÖ HILFSWERK die Forderung ab. Als sie offensichtlich feststellen mußte, daß sich die ehemalige Beschäftigte jedoch nicht von ihrem Klageweg abbringen lassen wollte, wurden plötzlich Vergleichgespräche angeboten. Das Nachrichtenmagazin reportierte bereits ausführlich zu den Auslastungsquoten. Doch die Vergleichsgespräche wurden von der Betroffenen abgelehnt, weil nicht sie alleine von der Quotenregelung betroffen war, sondern eine Vielzahl Ihrer Kolleginnen – im Bundesland Niederösterreich verfügt die Pflegeeinrichtung über 4.500 Beschäftigte. In einem beispiellosen "Kampf" bestritt die Pflegehelferin einen durchaus steinigen Weg, der bis zu einem Appell für ein gerichtliches Feststellungsverfahren an das Präsidium der NÖ ARBEITERKAMMER reichte. Dieses wurde jedoch den Tausenden DienstnehmerInnen bis dato versagt. Am Arbeits- & Sozialgericht wird jetzt ihre Klage behandelt und einige Kolleginnen werden als Zeugen darüber berichten, wie auch sie zu der Einhaltung der Auslastungsquoten gezwungen und genötigt wurden. Verbitterung am Rande: Hatte die NÖ ARBEITERKAMMER noch Ende 2006 über 660 Arbeitsstunden beim HILFSWERK für die ehemalige Beschäftigte eingefordert, führt sie ihren Prozeß nunmehr mit Hilfe ihrer eigenen Rechtschutzversicherung weil die AK den Rechtschutz für diese Forderung zurückzog. Dazu der Journalist GLÖCKEL: "Ein Zeichen mehr für die politischen Verflechtungen der durch politische Mandatare besetzten ARBEITERKAMMER-Führungsspitze und dem HILFSWERK, hinter dem die ÖVP steckt." Der im Arbeits- & Sozialrecht nenommierte Jurist Dr. Alois OBEREDER der Kanzlei FREIMÜLLER – NOLL – OBEREDER – PILZ (1080 Wien) hat die Vertretung der Krankenpflegerin übernommen. 25.10.07 – 11:00 Uhr, Saal XI, Landesgericht Korneuburg, Hauptplatz 18, A-2100 Korneuburg, DER GLÖCKEL, Nachrichtenmagazin, ISSN 1992-0318, Walter Egon Glöckel, Suite 126, Wienerbergstrasse 9, A-1100 Wien
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