Gerichtsprozeß vor dem Arbeits- & Sozialgericht gegen NÖ HILFSWERK - Am Freitag, den 18. Jänner 2008 findet ab 09:00 Uhr vor dem Arbeits- & Sozialgericht Korneuburg die zweite Tagsatzung zu der Klage einer Pflegefachkraft gegen das Niederösterreichische Hilfswerk statt. Wie das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL exklusiv im Rahmen seiner Serie: "Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals - Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich" berichtete, hat es die ehemalige Dienstnehmerin mit viel Aufwand erreicht, daß sich nunmehr ein Gericht mit dem Sachverhalt befaßt. Hintergrund der Klage ist die Anwendung sogenannter "Auslastungsquoten" denen das mobile Pflegepersonal die eigenen Arbeitszeiten anpassen mußte und somit geringere Lohnzahlungen erhielt. War die juristische Vertretung vom NÖ HILFSWERK, die Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH (Wien), vorerst bestrebt durch Antrag eine Abweisung der Klage bei Gericht zu erwirken, blitzte es nach Erörterung und Sachverhaltsvortrag der Klägerin bei dem vorsitzführenden Richter ab.
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Gerichtsprozeß vor dem Arbeits- & Sozialgericht gegen NÖ HILFSWERK

2008/01/18 07:17

Pressemeldung von:
DER GLÖCKEL
Am Freitag, den 18. Jänner 2008 findet ab 09:00 Uhr vor dem Arbeits- & Sozialgericht Korneuburg die zweite Tagsatzung zu der Klage einer Pflegefachkraft gegen das Niederösterreichische Hilfswerk statt. Wie das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL exklusiv im Rahmen seiner Serie: "Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals - Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich" berichtete, hat es die ehemalige Dienstnehmerin mit viel Aufwand erreicht, daß sich nunmehr ein Gericht mit dem Sachverhalt befaßt.

Hintergrund der Klage ist die Anwendung sogenannter
Gerichtsprozeß vor dem Arbeits- & Sozialgericht gegen NÖ HILFSWERK
DER GLÖCKEL deckte die unsozialen Seiten der Sozialeinrichtung auf ...
"Auslastungsquoten" denen das mobile Pflegepersonal die eigenen Arbeitszeiten anpassen mußte und somit geringere Lohnzahlungen erhielt. War die juristische Vertretung vom NÖ HILFSWERK, die Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH (Wien), vorerst bestrebt durch Antrag eine Abweisung der Klage bei Gericht zu erwirken, blitzte es nach Erörterung und Sachverhaltsvortrag der Klägerin bei dem vorsitzführenden Richter ab. Diese wird durch die Kanzlei Freimüller - Noll – Obereder – Pilz (Wien) vertreten.

Dem NÖ HILFSWERK wurde hingegen seitens des Gerichtes aufgetragen alle Dienstpläne für den in Frage kommenden Zeitraum vorzulegen mit denen die Klägerin die Forderung aufschlüsseln sollte. Anstelle dem gerichtlichen Auftrag fristgerecht Folge zu leisten und die Arbeitsaufzeichnungen zu übermitteln, kam es nicht nur zu einer mehr als fragwürdigen Verzögerung, sondern stellen die nunmehr vorgelegten "Urkunden" nach Meinung des Herausgebers vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL, dem Journalisten Walter Egon Glöckel, regelrecht eine Verhöhnung der Gerichtsbarkeit dar. Denn nicht nur, daß es sich um sogenannte Erstausfertigungen handelt, die keineswegs die tatsächlich durchgeführten Arbeitsaufträge beinhalten, fehlten zusätzlich alle Dienstpläne aus mindestens 9 Monaten der Beschäftigungszeit!

Die Reportage zu dem Zwischenstand in dem Gerichtsverfahren unter "NÖ HILFSWERK geklagt vor dem Arbeits- & Sozialgericht" unter: dergloeckel.eu im Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL. Die Tagsatzung am 18.1.08 – 09:00 bis 13:00 Uhr, Saal XI, Zi. 255, 2. Ebene/Neubau, Landesgericht Korneuburg, Hauptplatz 18, A-2100 Korneuburg.



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