Classen klagt gegen Kronotex wegen Patentverletzung zur Oberflächentechnologie - Die Classen-Gruppe, Kaisersesch, hat gegen die Kronotex GmbH & Co. KG, Wittstock, am 23. Juli 2007 beim Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 4b O 165/07) eine Klage aus Verletzung eines Patents zur Fertigung von Oberflächen für Fußbodenbeläge eingereicht. Die Classen-Gruppe beruft sich in diesem Verfahren auf ihr europäisches Patent EP 1 002 170 B1, welches am 14. Oktober 1998 angemeldet wurde (Veröffentlichung der Anmeldung 24.
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Classen klagt gegen Kronotex wegen Patentverletzung zur Oberflächentechnologie

2007/08/23 17:27

Pressemeldung von:
CLASSEN-Gruppe, Kaisersesch, Germany
Die Classen-Gruppe, Kaisersesch, hat gegen die Kronotex GmbH & Co. KG, Wittstock, am 23. Juli 2007 beim Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 4b O 165/07) eine Klage aus Verletzung eines Patents zur Fertigung von Oberflächen für Fußbodenbeläge eingereicht.

Die Classen-Gruppe beruft sich in diesem Verfahren auf ihr europäisches Patent EP 1 002 170 B1, welches am 14. Oktober 1998 angemeldet wurde (Veröffentlichung der Anmeldung 24. Mai 2000). Classen hat schon seinerzeit ein Verfahren zur Herstellung und zum Aufbau eines Fußbodenpaneels sich schützen lassen, bei welchem bei
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der Herstellung eines Laminatfußbodens auf ein Dekorpapier verzichtet werden kann, in dem das Dekor direkt auf eine Trägerplatte aufgedruckt und anschließend mit einer Decklage geschützt wird, in welche abriebfestes Material beigemischt wird.

Bestimmte, von Kronotex in großen Mengen hergestellten Produkte, bedienen sich dabei nach Ansicht von Classen zweifelsfrei der Technik des Klagepatents, da sie aus direkt mit einem Dekor bedruckten Trägerplatten und einem melaminhaltigen Overlay in Sandwich-bauweise hergestellt wurden. Bei diesem Rechtsstreit handelt es sich bereits um das zweite Verfahren in kürzester Zeit, das die Classen-Gruppe gegen Kronotex eingeleitet hat. Das erste wurde bereits vor einem Monat zu Gunsten von Classen ebenfalls vor dem Landgericht Düsseldorf erstinstanzlich entschieden.

Hierbei richtete sich die Klage auf ein Laminatprodukt von Kronotex, welches stirnseitig mit einem Verriegelungselement versehen war (sog. 5G-System von Välinge Innovation AB) und damit die älteren Patentrechte des europäischen Classen-Megaloc-Schutzrechts nach Ansicht des Gerichts verletzte. Classen geht davon aus, dass Kronotex, nachdem nun auch die eindeutig ausgefallene Urteilsbegründung vorliegt, keine Berufung einlegen wird.



Kontakt zum Autor des Artikels:
web: http://www.classen.de
 

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